Montagmorgen. Ein KMU setzt seit Monaten KI ein – für Protokolle, Anfragen, interne Recherchen. Es gibt kein Handbuch, keine Schulungsnachweise, keine Dokumentation darüber, welche Systeme zu welchem Zweck genutzt werden. Das Problem: Seit 2. August 2026 sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen des EU AI Acts sanktionsfähig. Kennst du die Verkehrsregeln für KI bereits – und weisst du, ob sie auch für deine Organisation gelten?
Tatsache ist: Die gesetzlichen Pflichten des EU-Regelwerks gelten über das Marktortprinzip bereits heute für Liechtenstein. Wer jetzt handelt, ist deshalb deutlich entspannter mit KI unterwegs.
Neue Verkehrsregeln für KI – auch mit FL-Kennzeichen.
Viele Organisationen in Liechtenstein gehen fälschlicherweise davon aus, dass der EU AI Act sie (noch) nicht betrifft. Das ist ein Irrtum. Die Landesverwaltung hält fest: Der Rechtsrahmen gilt für öffentliche und private Akteure auch ausserhalb der EU – sofern ein KI-System auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt oder von Personen im EU-Raum genutzt wird. Dieses sogenannte Marktortprinzip greift sofort, unabhängig davon, wo die Server stehen.
Als Beispiel: Für eine Treuhandkanzlei, die Mandantendaten mit KI aufbereitet und dabei auch österreichische oder deutsche Kund:innen bedient, gelten die Bestimmungen daher schon jetzt. Darüber hinaus ist Liechtenstein als EWR-Staat verpflichtet, den AI Act in nationales Recht zu übernehmen. Spätestens nach dieser formellen Übernahme gelten die Regeln auch für rein liechtensteinische Konstellationen – also selbst dann, wenn kein direkter EU-Bezug besteht.
