Montagmorgen. Eine Sachbearbeiterin lädt ein vertrauliches Protokoll in ein KI-Tool, um eine Zusammenfassung zu erstellen. Das Tool antwortet in Sekunden, die Zusammenfassung ist gut. Was sie nicht weiss: Das Dokument wurde auf einem Server in den USA verarbeitet – von einem Anbieter, der amerikanischem Recht untersteht. Weisst du, wo deine KI zugelassen ist – und wer sonst noch einen Schlüssel hat?
Viele Organisationen haben diese Frage nie gestellt. Die Antwort ist trotzdem längst gegeben – stillschweigend, zugunsten eines amerikanischen Anbieters.
Das Kennzeichen, das nur die Wenigsten prüfen.
Viele Organisationen nutzen KI-Tools, ohne zu wissen, wo ihre Daten verarbeitet werden. «DSGVO-konform» steht in den Nutzungsbedingungen – und das kann unter Umständen sogar stimmen, soweit es die europäischen Datenschutzregeln betrifft. Aber DSGVO-konform ist nicht dasselbe wie «Daten in Europa». Das ist ein entscheidender Unterschied.
US-amerikanische Anbieter unterliegen nämlich dem CLOUD Act. Dieses Bundesgesetz verpflichtet US-Unternehmen, auf Anfrage amerikanischer Behörden Zugriff auf Daten zu gewähren – unabhängig davon, in welchem Land die Daten gespeichert sind. Ein Server in Amsterdam schützt nicht davor, wenn der Betreiber ein US-Konzern ist.
Für eine Gemeindeverwaltung, die Bürgeranfragen bearbeitet, ist das kein theoretisches Risiko. Und für eine Kanzlei, die Mandantendaten verarbeitet, ist es sogar ein konkretes Haftungsthema. Man ist zwar mit KI unterwegs – aber eben mit ausländischem Kennzeichen.
