Von der Pflicht zur Chance: Digitale Barrierefreiheit
Seit dem 1. April 2024 sind alle öffentlichen Stellen in Liechtenstein gesetzlich verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen (Apps) barrierefrei zu gestalten. Barrierefreie Websites und Apps sind für alle Nutzer uneingeschränkt und ohne fremde Hilfe zugänglich. Dies bezieht sich insbesondere Menschen mit Behinderungen – aber auch Personen mit Migrationshintergrund und die wachsende ältere Bevölkerung können davon profitieren.
Doch auch ohne gesetzliche Verpflichtung: Eine barrierefreie Website setzt ein Zeichen für Inklusion und Zugänglichkeit. Sie übernehmen Verantwortung, schaffen ein besseres Nutzererlebnis und erreichen gleichzeitig eine breitere Zielgruppe.